Ehrungen für kirchenmusikalische Dienste
Die langjährig in kirchenmusikalischen Diensten Stehenden können auf Antrag der Chorgemeinschaft geehrt werden. Die Ehrung ist ein äußeres Zeichen der Dankbarkeit für treue Mitarbeit:
- 10 bis 24 Jahre Ehrenurkunde und Abzeichen
- 25 bis 39 Jahre Ehrenurkunde und silbernes Abzeichen
- 40 bis 49 Jahre Ehrenurkunde und goldenes Abzeichen
- 5o Jahre Ehrenurkunde, goldenes Abzeichen und Cäcilienplakette
- über 50 Jahre Ehrenurkunde und Marienplakette
Auf Wunsch des Chores nehmen bei langjährigen Chormitgliedern, vor allem bei längjährigen Organisten/Organistinnen und Chorleitern/Chorleiterinnen, der Vorsitzende oder ein Vorstandsmitglied des VKS die Ehrung vor.