Ehrungen für kirchenmusikalische Dienste



Die langjährig in kirchenmusikalischen Diensten Stehenden können auf Antrag der Chorgemeinschaft geehrt werden. Die Ehrung ist ein äußeres Zeichen der Dankbarkeit für treue Mitarbeit:
  • 10 bis 24 Jahre Ehrenurkunde und Abzeichen
  • 25 bis 39 Jahre Ehrenurkunde und silbernes Abzeichen
  • 40 bis 49 Jahre Ehrenurkunde und goldenes Abzeichen
  • 5o Jahre Ehrenurkunde, goldenes Abzeichen und Cäcilienplakette
  • über 50 Jahre Ehrenurkunde und Marienplakette

Auf Wunsch des Chores nehmen bei langjährigen Chormitgliedern, vor allem bei längjährigen Organisten/Organistinnen und Chorleitern/Chorleiterinnen, der Vorsitzende oder ein Vorstandsmitglied des VKS die Ehrung vor.